AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Industrie- und Windservice GmbH

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen, Vermietungen und Vertragsabschlüsse, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Die Geltung von AGB unseres jeweiligen Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäft keine Anwendung.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der Industrie- und Windservice GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch eine Bestätigung unsererseits oder durch Lieferung der Ware zustande.

Mit Ausnahme vom Geschäftsführer oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom geschlossenen Vertrag einschließlich dieser Bedingungen, abweichende mündliche Abreden zu treffen.

  1. Mietdauer und Vertragsabwicklung

Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, während Fixtermine ausdrücklich schriftlich vereinbart werden müssen.

Die IWS hat den Mietgegenstand/ Kaufgegenstand in betriebsfähigen Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern vereinbart, zum Versand zu bringen. Die Kosten hierfür richten sich nach der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Versandkostentabelle.

Lieferverzug tritt erst durch eine Mahnung unter angemessener Fristsetzung durch den Besteller ein. Ein Schadenersatzanspruch des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Der Mieter hat der IWS den Einsatzort, an dem der Mietgegenstand eingesetzt wird, genau anzugeben. Ebenso hat er der IWS unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen. Die IWS hat jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen.

Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzvorschriften sowie die sonstigen einschlägigen Gesetze und Richtlinien strikt zu beachten. Die Versendung, sofern vereinbart, oder die Anlieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters. Wird der Mietgegenstand vom Vermieter abgeholt, hat der Mieter diesen wie bei der Anlieferung verpackt bzw. palettiert transportbereit an einer unbehindert befahrbaren Stelle bereit zu halten.

Das auf eine bestimmte Zeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar. Die Kündigung vor Beginn des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Bei nicht gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, gelten nachfolgende Kündigungsfristen.

Ohne eine fest vereinbarte Mietzeit, beträgt die Kündigungsfrist einen Tag. Bei einer Mietzeit von Wochen, beträgt die Kündigungsfrist zwei Tage. Und bei einer Mietzeit nach Monaten, beträgt die Kündigungsfrist eine Woche.

Der Mieter ist verpflichtet, bei einer nicht rechtzeitigen Rückgabe, für jeden weiteren Tag eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer zu zahlen.

  1. Gewährleistung/ Reparatur

Der Mieter trägt die Reparaturkosten für jegliche Beschädigungen (hiervon ausgenommen sind die üblichen Verbrauchs- und Gebrauchsspuren) des Mietgegenstandes, die während der Laufzeit des Mietvertrages und durch die Benutzung des Gerätes durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter trägt zudem die Kosten im Falle, dass das Gerät während des Rücktransports aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird. 

Die Industrie- und Windservice GmbH empfiehlt dem Mieter, das Gerät gegen Unfallbeschädigungen oder Diebstahl zu versichern, da der Mieter für diese Fälle haftet.

Der Mieter ist verpflichtet, die IWS umgehend zu informieren, im Falle, dass der Mietgegenstand nicht einwandfrei funktioniert oder beschädigt ist. Der Mieter darf keine Reparaturarbeiten am Mietgegenstand durchführen, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung der IWS bekommen zu haben.

Der Mieter hat den Mietgegenstand in einem sauberen Zustand zurückzugeben.

  • Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort und ohne Abzüge fällig. Die IWS berechnet die vereinbarte Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer wöchentlich.

Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.

Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, ist die IWS berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen.

Desweiteren ist die IWS bei verzug berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung ist die IWS nach Ankündigung nach Ablauf von 24Stunden berechtigt, der Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abzuholen. Den Zugang zum Mietgegenstand hat der Mieter sicherzustellen.

  • Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferung und der Gerichtsstand ist der Geschäftsort der Industrie- und Windservice GmbH. Die IWS ist berechtigt den Käufer/ Mieter auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klausel, gilt die rechtlich zulässige Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.